Sie sehen, wofür Sie bezahlen.
Alle Kostenbestandteile erhalten Sie vor Ihrer Entscheidung als schriftliche Monatsübersicht. Hier steht, aus was sie besteht, und was unsere Leistung kostet.
| Bestandteil | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Organisation und Begleitung durch die Agentur ina CARE | 492 € pro Kalendermonat | 410 € netto + 82 € USt. Fester Betrag, solange die Betreuung läuft. |
| Erstvermittlung von bis zu zwei Betreuungskräften | 360 € einmalig | 300 € netto + 60 € USt. Einmal zu Beginn, gilt für bis zu zwei Betreuungskräfte, die sich im Turnus abwechseln. |
| Honorar der selbständigen Betreuungskraft | Richtwert 90 bis 110 € pro Betreuungstag | Der endgültige Tagsatz ergibt sich aus der Bedarfserhebung und wird mit der Betreuungskraft vereinbart. Die Sozialversicherung der Betreuungskraft ist im Tagsatz enthalten, es gibt keine separate SVS-Pauschale. |
| Fahrtkosten und Anreise | Nach tatsächlicher Vereinbarung | Abhängig von Strecke und Turnus. |
| Unterkunft und Verpflegung | Stellt die Familie | Ein eigenes Zimmer und Verpflegung im Haushalt. |
Unsere Beträge sind Endpreise und enthalten 20 Prozent Umsatzsteuer. Betreuungskräfte sind selbständig und rechnen ihr Honorar direkt mit Ihnen ab; ihre steuerliche Behandlung berücksichtigen wir in Ihrem persönlichen Angebot. Die Tagsätze dienen der Orientierung und werden nach Betreuungsaufwand vereinbart.
Was die Monatspauschale umfasst
- Eine feste Ansprechpartnerin für Sie und für die Betreuungskraft
- Rückmeldung nach 48 Stunden, einer Woche und vier Wochen nach dem Start
- Organisation des Turnuswechsels und Vertretung bei Ausfall
- Unterstützung bei Verträgen und Unterlagen, auch für den Förderantrag, den Sie selbst stellen
- Erreichbarkeit bei Fragen und Konflikten während der Betreuung

Wer Betreuung für einen geliebten Menschen organisiert, braucht Vertrauen und Klarheit, auch bei den Kosten. Mir ist wichtig, dass Familien von Anfang an wissen, welche Leistungen sie erhalten und mit welchen Ausgaben sie rechnen können.
Förderung und Pflegegeld
Fünf Fragen, die fast jede Familie stellt. Die Beträge bestätigen wir Ihnen im Gespräch.
Die Förderung des Sozialministeriums gibt es, wenn Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen wird und ein Betreuungsbedarf rund um die Uhr besteht. Bei den Stufen 3 und 4 braucht es eine fachärztliche Bestätigung. In einzelnen Bundesländern gelten Sonderregeln, zum Beispiel bei Demenz. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir im Erstgespräch.
Der Zuschuss des Bundes beträgt derzeit bis zu 800 Euro im Monat bei zwei selbständigen Betreuungskräften im Wechsel (Stand 2026). Voraussetzung ist ein Nettoeinkommen der betreuten Person von höchstens 2.500 Euro im Monat; Pflegegeld, Sonderzahlungen und Familienbeihilfe zählen nicht dazu. Die Details gehen wir mit Ihnen durch.
Den Antrag stellt die betreute Person oder ihre Familie beim Sozialministeriumservice. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und sagen, was fehlt.
Das Pflegegeld erhält die betreute Person unabhängig von uns. Es steht für die Betreuungskosten zur Verfügung. Falls noch kein Pflegegeld beantragt ist, helfen wir auch dabei.
Kosten der 24-Stunden-Betreuung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Wir geben Ihnen die Unterlagen dafür. Ob und wie viel bei Ihnen absetzbar ist, klärt Ihre Steuerberatung.
Wir prüfen mit Ihnen im Erstgespräch, ob die Voraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erfüllt sind, und erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen. Den Antrag stellen Sie selbst beim Sozialministeriumservice; die aktuellen Beträge und Voraussetzungen finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Vertrag und Kündigung
Was Familien vor der Unterschrift wissen wollen.
Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit der Matula Services GmbH, der Agentur ina CARE. Darin sind unsere Leistungen für die Auswahl, Organisation und Begleitung der Betreuung sowie die Agenturgebühren geregelt.
Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der jeweiligen selbstständigen Betreuungskraft. Er legt die vereinbarten Betreuungsleistungen, Einsatzzeiten und das Honorar fest.
Wir erklären Ihnen die Vertragsunterlagen in Ruhe und stellen sie Ihnen vor der Unterzeichnung zum Durchlesen zur Verfügung.
Sie können den Vermittlungsvertrag mit der Agentur ina CARE und den Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Betreuungskraft unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen.
Wir empfehlen eine schriftliche Kündigung. Sie muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor Monatsende zugehen. Bitte beachten Sie, dass beide Verträge getrennt zu kündigen sind.
Falls es mit einer Betreuungskraft persönlich nicht passt, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Alternative zu finden. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einem Spitalsaufenthalt kann die Betreuung nach Abstimmung mit uns pausieren. Für eine vollständig vereinbarte Betreuungspause entfällt die monatliche Agenturgebühr.
Im Todesfall endet der Vermittlungsvertrag mit dem Todestag. Die Agenturgebühr wird nur anteilig bis zu diesem Tag verrechnet.
Reden wir.
+43 664 507 96 14Sie erhalten die Monatsübersicht schriftlich, bevor Sie etwas unterschreiben.
Kostenlos und unverbindlich, rund 20 Minuten.
